Digitale Schule der Zukunft

Das Ziel des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ) ist, das Lernen mit mobilen Endgeräten schrittweise zu fördern. Schulen können sich mit Unterstützung des Freistaats Bayern daran beteiligen. Für Schülerinnen, Schüler und deren Eltern bedeutet das vereinfacht: man kauft ein Endgerät und erhält einen Zuschuss. Dieser liegt aktuell bei 350 Euro.

Die HBS beteiligt sich ab dem Schuljahr 2025/26 an DSdZ. Wir starten mit den 8. Klassen der Wirtschaftsschule. Die Realschule beginnt voraussichtlich ein Jahr später, ebenfalls mit der 8. Klasse.

Vom 17. Oktober bis 9. November 2025 können alle Eltern über unseren Webshop die Ausstattung für ihr Kind wählen.

Danach wird die Bestellung bearbeitet und als Sammelbestellung zur Schule geschickt. Sobald die Geräte angekommen sind, erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte. Anschließend starten schrittweise den Unterricht damit.

Den Code für den Shop der Klasse Ihres Kindes finden Sie im Elternbrief (WebUntis).

Die Auslieferung der im Shop bestellten Geräte erfolgt voraussichtlich kurz nach den Weihnachtsferien, kann aber nicht garantiert werden. Ihr Kind erhält das Gerät so, dass es bereits vollständig für den Schulbetrieb eingerichtet ist.

Bestellshop: Informationen

Benötigt wird ein iPad (11. Generation) mit Tastaturhülle und Stift. Wir empfehlen außerdem dringend die angebotene Versicherung. Bei weiterem Zubehör kommt es darauf an, was Sie bereits besitzen. Bitte beachten Sie, dass die Geräte ohne Stromstecker geliefert werden, weshalb diese separat angeboten werden. Die Versicherung wird Ihnen erst bei der Bezahlung angeboten. Eine Vorbereitung für das Gerätemanagement (DEP-Registrierung) ist kostenlos enthalten. Sie kaufen im Shop zunächst für sich ein und bezahlen. Die Bestellungen werden anschließend gebündelt und Sie profitieren u. a. vom kostenlosen Versand.

FAQ (Stand: 30.10.2025)

1. Muss es unbedingt ein iPad sein?

Ja. Das ist unsere Voraussetzung, weil die Geräte vormittags als schulisches Arbeitsmittel im Einsatz sind.

2. Muss ich ein iPad kaufen?

Nicht zwingend. Aber: iPads sind auch ein wichtiger Bestandteil für den Unterricht in den Modulen (9. Klasse, z.B. Robotik, E-Commerce, Gamification usw.). Außerdem sind die Geräte wichtig für Distanzunterricht und für Feedback im Rahmen von Diagnosetools (individuelle Rückmeldung).

3. Ich kann mich bis zum 9. November nicht entscheiden.

Sie können auch später über den Shop einkaufen. Allerdings fallen dann Versandgebühren für Sie an.

4. Kommen weitere Kosten auf mich zu?

Unabhängig vom Kauf des iPads fallen noch Verwaltungs- bzw. Lizenzgebühren für Jamf und die Einbindung ins Netzwerk in Höhe von 38 Euro pro Jahr an. Der Betrag ist leider nicht förderfähig.

5. Mein Kind besitzt bereits ein iPad. Kann das auch genutzt werden?

Ja. Es muss jedoch in unser schuleigenes Management aufgenommen werden. Dafür fallen für Sie einmalig Kosten in Höhe von 30 Euro an. Hinzu kommen die Kosten für die Verwaltung in Höhe von 38 Euro pro Jahr. Beide Beträge sind nicht förderfähig.

6. Ich möchte das iPad bei einem anderen Händler kaufen, geht das?

Ja, das ist möglich. Um die Förderung zu erhalten, muss das Gerät frühestens im Oktober 2025 gekauft worden sein und die Mindestkriterien erfüllen: iPad (mindestens 11. Generation), passende Tastatur, passender Stift. Außerdem ist die Einbindung in das Management erforderlich (siehe Punkt 5).

7. Was ist ein MDM und wie kann das iPad am Nachmittag genutzt werden?

Das Gerät wird bereits vor der Ausgabe so eingerichtet, dass es am Vormittag als Arbeitsmittel zur Verfügung steht. Apps für Spiele oder von Streaming-Anbietern sind unsichtbar, Ihr Kind kann nur auf das zugreifen, was tatsächlich benötigt wird. Am Nachmittag, am Wochenende und währen der Ferien steht das Gerät auch für andere Anwendungen zur Verfügung. Dafür ist ggf. eine Apple-ID erforderlich.

8. Wie erhalte ich den Zuschuss?

Sie können, sobald Ihnen der Kaufbeleg vorliegt, die Förderung beantragen. Das geschieht hier. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung und schließlich die Auszahlung. Leider können wir Ihnen noch nicht genau sagen, wann tatsächlich ausgezahlt wird.

Sie haben Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?

Melden Sie sich bei der Klassenleitung Ihres Kindes.

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