Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die fachpraktischen Tätigkeiten sind ein fester Bestandteil unserer schulischen Ausbildung verteilt über die Jahrgangsstufen 8-10 bzw. 10-11. Sie ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern zu sammeln, eigene Interessen und Stärken zu entdecken und eine fundierte berufliche Orientierung zu entwickeln.
I. Organisation
- Die Schülerinnen und Schüler suchen eigenverantwortlich einen oder mehrere geeignete Praktikumsbetriebe. In der Regel durchlaufen sie innerhalb der vier Praktikumswochen mindestens zwei verschiedene Betriebe, um umfassendere Einblicke zu gewinnen. An den drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen erstrecken sich die Fachpraktischen Tätigkeiten über 20 Tage, schulindividuell verteilt über die Jahrgangsstufen 8 -10. An der zweistufigen Wirtschaftsschule sind es 15 Tage, verteilt übe die Jahrgangsstufen 10 und 11.
- Die Praktikumsstellen sollen anerkannte Ausbildungsbetriebe sein. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der betreuenden Lehrkraft möglich, die gegebenenfalls die Zustimmung der Schulleitung einholt.
- Bewerbung, Kontaktaufnahme und organisatorische Absprachen erfolgen eigenverantwortlich durch die Schülerinnen und Schüler.
- Versicherung: Für die Fachpraktischen Tätigkeiten besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und die Schule schließt eine spezielle Schülerhaftpflichtversicherung ab.
- Gesundheitszeugnis: Benötigen Schüler:innen für ein Praktikum ein Gesundheitszeugnis, ist dies dem Klassenleiter zu melden. Über das Gesundheitsamt kann ein kostenloses Zeugnis beantragt werden. Andernfalls fallen Kosten an.
Wichtige Unterlagen
Im Klassenleiterunterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler folgende Formulare:
- Informationsschreiben
- Einverständniserklärung
- Bereitschaftserklärung
- Tätigkeitsbericht

Alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht bei der betreuenden Lehrkraft abgegeben sowie im Praktikumsordner abgeheftet werden. Die digital versendeten Dokumente werden zusätzlich in Papierform im Unterricht bereitgestellt.
II. Der Praktikumsordner
Der Praktikumsordner dient der vollständigen Dokumentation der fachpraktischen Tätigkeiten. Er ist sorgfältig zu führen und regelmäßig der Klassenleitung oder der betreuenden Lehrkraft zur Kontrolle vorzulegen.
III. Zeiträume der fachpraktischen Tätigkeiten
| Zeitraum | Bemerkung |
| 23.02. – 27.02.2026 | Woche nach den Faschingsferien |
| 23.03. – 27.03.2026 | Woche vor den Osterferien |
| 20.07. – 24.07.2026 | Zwei Wochen vor den Sommerferien |
IV Während des Praktikums
- Das Praktikum ist zuverlässig und ordnungsgemäß durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, dass sie als Vertreterinnen und Vertreter unserer Schule wahrgenommen werden.
- Krankheitstage oder sonstige Probleme müssen unverzüglich sowohl dem Betrieb als auch der Schule (Sekretariat und betreuender Lehrkraft) gemeldet werden.
- Die betreuende Lehrkraft steht aktiv als Ansprechperson zur Verfügung und geht auf Schülerinnen, Schüler und Eltern zu. Sie begleitet den Bewerbungsprozess aktiv, fragt regelmäßig nach Entwicklungen und arbeitet eng mit Schülerinnen, Schülern und Eltern zusammen.
- Die betreuende Lehrkraft Kontakt nimmt Kontakt mit dem Betrieb auf, um nach Möglichkeit einen Besuch vor Ort zu vereinbaren. Dieser dient dazu ein umfassendes Bild vom Praktikumsverlauf zu machen und den Beurteilungsbogen auszufüllen. Sollte ein Besuch aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, findet am Ende ein abschließendes Telefongespräch mit der Praktikumsstelle statt.
V. Nach dem Praktikum
- Die Schülerinnen und Schüler verfassen ihren Tätigkeitsbericht, der von der Praktikumsstelle bestätigt wird.
- Anschließend findet eine Nachbesprechung mit der betreuenden Lehrkraft statt. Dabei werden die fachpraktischen Tätigkeiten ausgewertet und bewertet. Die Bewertung fließt als mündliche Note in das Fach ÜbU bzw. ÖB ein.
- Fehlzeiten müssen, wenn erforderlich nachgeholt werden (z. B. an unterrichtsfreien Tagen, Nachmittagen oder Samstagen). Versäumte Zeiten müssen außerhalb der Unterrichtszeit nachgeholt werden. Bei Nichterfüllung kann die Entscheidung über das Vorrücken bis zum Zwischenzeugnis des folgenden Schuljahres ausgesetzt werden (Vorrücken auf Probe).
VI. Ihre Unterstützung als Eltern
- Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Suche nach geeigneten Betrieben und bei der Organisation des Praktikums.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die gesammelten Erfahrungen und Eindrücke.
- Nehmen Sie die Informationen zur Bewertung zur Kenntnis und besprechen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Kind.
- Bei Fragen oder Problemen steht die betreuende Lehrkraft jederzeit zur Verfügung.
VII. Anrechnungen
Schulfahrten ins Ausland (z. B. Irland, China, Erasmus+) werden als Fachpraktische Tätigkeiten anerkannt.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind und stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
